aus für volksbegehren : Verständliche Enttäuschung
Ein wenig ist die Enttäuschung verständlich, die sich heute der Aktivisten der Bürgerinitiative „Bankenskandal“ bemächtigen wird. Denn ausgerechnet der rot-rote Senat, der ohne die Fastpleite der Bankgesellschaft nicht denkbar wäre, wird ihrem Anliegen aller Voraussicht nach ein Ende setzen: Das Volksbegehren, das die Rückabwicklung der milliardenteuren Risikoabschirmung für den Bankkonzern zum Ziel hat, wird nicht eingeleitet.
KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER
Denn der Eindruck der Aktivisten, die monatelang Unterschriften sammelten, ist fatal: Direkte Demokratie ist schön, nur kosten darf sie nichts. Letztlich wäre das absurd, da jedes Gesetz – das eine mehr, das andere weniger – haushaltswirksam ist.
Bei der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft, deren Pleite nur durch Milliardenhilfen des Landes verhindert wurde, geht es um viel Geld. So viel, dass es die Vorstellungskraft vieler Berliner übersteigt. Aber können sie, denen die Folgen des Desasters letztlich aufgebürdet werden, deshalb weniger entscheiden? Muss der Senat sie vor sich selbst schützen? Würden die Berliner und Berlinerinnen überhaupt, nachdem die Unterschriftensammlung der Aktivisten nur schleppend anlief, zehntausendfach dem Ruf der Bürgerinitiative folgen?
Wenn es so ist, dass die Risikoabschirmung für Berlin das – bei all ihrer schwer vorstellbaren Dimension – kleinere Übel ist, brauchte die Landesregierung eine verstärkte öffentliche Auseinandersetzung nicht zu scheuen. Die würde ein Volksbegehren unweigerlich mit sich bringen. Der Senat könnte offensiv damit umgehen, könnte versuchen, darzulegen, dass eine Pleite der Bankgesellschaft letztlich teurer gewesen wäre. Nun beruft er sich defensiv auf Rechtsfragen.
Es gibt manchmal einen besseren Ort als den Verfassungsgerichtshof, wichtige Entscheidungen zu diskutieren: die Straße.