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Archiv-Artikel

Nasenbruch unklar

Freispruch für Polizisten, die Walter Herrmann verletzt haben sollen. Kölner Gericht kann Vorgang nicht klären

Köln taz ■ Mit einem Freispruch endete das Verfahren gegen drei Kölner Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Im September 2001 war der Initiator der Kölner Klagemauer, Walter Herrmann, nach einem missachteten Platzverweis im Gewahrsam der Kölner Polizeipräsidiums gelandet. Mit einer gebrochenen Nase, einer gebrochenen Rippe und einem Schädelhirntrauma wurde er von dort später ins Krankenhaus eingeliefert. Es stehe fest, dass der Beklagte Thomas M. dem 64-jährigen Herrmann den Nasenbeinbruch bei der Fixierung zugefügt habe, so der Vorsitzende Richter Hans-Rudolf Busch. „Es konnte letztlich nicht geklärt werden, wie es zu den Verletzungen in der Ausnüchterungszelle kommen konnte“, sagte Busch in seiner Urteilsbegründung. Dies müsse für die Angeklagten gewertet werden. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer Geldstrafen für die Beklagten gefordert. Die Nebenklage verlangte, sie schuldig zu sprechen.

Für eine Verurteilung hätte der Nasenbeinbruch „bewusst und zielgerichtet“ herbeigeführt werden müssen, so Richter Busch. Der Beklagte habe aber in der Verhandlung beteuert, dass er entsetzt gewesen sei, als er von der gravierenden Verletzung erfahren habe. Auch ein bedingter Vorsatz oder eine fahrlässige Handlung habe sich nicht feststellen lassen. „Ein Nasenbeinbruch darf nicht passieren“, so Busch. Trotzdem sei keine Schuld feststellbar.

Die drei Angeklagten nahmen das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis. Verteidiger Fenimore von Bredow zeigte sich sehr zufrieden: „Der Rechtsstaat hat sich nicht von einem ‚Don Quichotte der Schildergasse‘ vorführen lassen.“ Walter Herrmann will Berufung gegen das Urteil einlegen. Außerdem forderte er Videoüberwachungen in den Zellen, damit Einzelpersonen geschützt werden können.

THOMAS SPOLERT