: Haft für Moschee-Angriff
Sieben Rechtsradikale wegen versuchten Brandanschlags auf Wolfenbüttler Moschee zu Haftstrafen verurteilt
BRAUNSCHWEIG ap ■ Das Landgericht Braunschweig hat gegen sieben junge Rechtsradikale wegen eines Brandanschlags auf eine Moschee in Wolfenbüttel mehrjährige Haftstrafen verhängt. Die Zweite Große Strafkammer verurteilte die 16- bis 22-Jährigen wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu Strafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und drei Jahren und neun Monaten Haft. Sie hatten gemeinsam die Moschee mit insgesamt 16 Molotowcocktails angegriffen. Die Angeklagten hätten aus Ausländerhass gehandelt, eine in der Moschee wohnende Familie stark gefährdet und vor allem bei den beiden Kindern große seelische Schäden verursacht, so der Richter.
Den Vorwurf des versuchten Mordes ließ die Kammer bei allen Angeklagten fallen. Bei dem Anschlag war am Ende nur ein Papierkorb in Brand geraten und ein geringer Sachschaden entstanden. Es sei nicht nachweisbar gewesen, dass die Rechtsradikalen gewusst hätten, dass in dem Gebäude auch eine Familie wohnte. Allen Angeklagten billigte der Kammervorsitzende eine verminderte Steuerungs- und Schuldfähigkeit zu, weil sie betrunken gewesen seien.