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Archiv-Artikel

Übernahme vor Gericht

Holtzbrinck legt gegen Entscheidung des Kartellamtes zur Übernahme der „Berliner Zeitung“ Beschwerde ein

Von STG

BERLIN/STUTTGART/BONN taz/dpa ■ Der Stuttgarter Holtzbrinck-Verlag legt Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die vom Kartellamt untersagte Übernahme des Berliner Verlags ein. Das teilte der Verlag gestern in Stuttgart mit.

Zur Begründung der Ablehnung hatte Kartellamtspräsident Ulf Böge gesagt, die Unternehmen hätten auch nach der Abmahnung des Kartellamts die wettbewerblichen Bedenken nicht ausräumen können. Der Zusammenschluss hätte zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Holtzbrinck auf dem Lesermarkt für regionale Abonnementtageszeitungen in Berlin geführt.

Zum Berliner Verlag gehören neben der Berliner Zeitung das Boulevardblatt Kurier und das Veranstaltungsmagazin Tip. Holtzbrinck verlegt in Berlin bereits das Regionalblatt Tagesspiegel und die Programmzeitschrift Zitty.

Der Konzern setzt jetzt auf die anstehende Reform des besonderen Kartellrechts für die Presse durch Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Nach bisherigem Stand würden hierbei marktbeherrschende Stellungen unter bestimmten Bedingungen möglich. STG