Filmmaterial unter Verschluss

MÜNSTER taz ■ Das Landgericht Münster hat dem Journalisten Friedrich Mülln gestern erneut untersagt, Filmmaterial aus dem Münsteraner Tierlabor Covance öffentlich zu zeigen. Das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens sei höher zu bewerten als das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Aufnahmen, die „illegal“ entstanden seien. Bislang sei noch nicht eindeutig geklärt, ob auf den Aufnahmen tatsächliche Verstöße gegen den Tierschutz zu erkennen seien. Müllns Anwälte kündigten an, sämtliche zulässigen Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen, dass die Pressefreiheit einschränke und es den Journalisten erschwere, Missstände aufzudecken.

Mülln hatte sich als Tierpflegerhelfer in dem Labor beschäftigen lassen. Seine Aufnahmen wurden im ZDF-Magazin „Frontal 21“ gezeigt. Covance hatte ihn daraufhin verklagt. Die Aufnahmen seien „kreativ geschnitten worden“, so Covance-Chef Dr. Friedhelm Vogel, und belegten keine Verstöße gegen den Tierschutz. FRANK BIERMANN