: Rürup: Rente mit 67
Der Renten-Papst sagt, dass eine Sicherung des Mindestniveaus nur mit späterem Einstieg geht
BERLIN dpa/taz ■ Die gesetzliche Festschreibung eines Mindestsicherungsniveaus bei der Rente macht nach Ansicht des Sozialexperten Bert Rürup die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre dringender. Dies sei nötig, um sowohl ein bestimmtes Mindestrentenniveau als auch eine Deckelung des Beitragssatzes bei 22 Prozent bis zum Jahr 2030 garantieren zu können, machte Rürup gestern in mehreren Interviews deutlich.
Ein gesetzliches Mindestniveau begrüßte Rürup – es entspricht seien eigenen Vorschlägen. Dies solle garantieren, „dass auch in 30 Jahren die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen langjährig Versicherten doch noch merklich über der Sozialhilfe“ liegt.
Jedoch ließen sich Eckwerte von 43 Prozent beim Rentenniveau vor Steuern und 22 Prozent Beitragssatz nur einhalten, „wenn die ökonomischen Annahmen, die der Modellrechnung zu Grunde liegen, eintreffen“, sagte er. Verlaufe die ökonomische Entwicklung schlechter, „bliebe fast als einzig letzte Stellschraube ein Heraufsetzen des gesetzlichen Renteneintrittsalters“. Schritte für die „Rente mit 67“ müsse die Regierung schon bald einleiten.
Die rot-grüne Koalition hat die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 2010 verschoben. Die „Rente mit 67“ ist das undankbarste Thema in der ohnehin quälenden Rentendebatte. Erstens ist der Bevölkerung schwer plausibel zu machen, warum man länger arbeiten soll, wenn die Arbeitslosigkeit hoch ist. Zweitens nutzen auch die Arbeitgeber die frühe Rente, um ältere Arbeitnehmer durch jüngere, günstigere zu ersetzen.