Falsche Versprechungen

BGH: Anlocken von Kunden für Kaffeefahrten ist strafbar

Als „richtungsweisend“ bezeichnet der Bundesverband der Verbraucherzentralen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über falsche Versprechungen bei Kaffeefahrten. Demnach hatte ein Veranstalter in mindestens 1.500 Fällen nichtberufstätige Personen angeschrieben und ihnen eine Tagesreise mit Topgewinnen und „leckerem Mittagessen“ versprochen. Doch das prima Essen entpuppte sich als Büchsensuppe und Bohnenkonserve. Die Gewinne waren „wertlose Gutscheine“. Der BGH wertete dieses „Anlocken“ als Tatbestand der strafbaren Werbung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Es gab die Sache zur Festsetzung der Strafe – Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe – an die Vorinstanz zurück (Az. 3 StR 11/02). TAZ