piwik no script img

Archiv-Artikel

Recht auf Ruhe

Umwelt- und Verbraucherverbände fordern, den Schutz vor Lärmbelastung gesetzlich zu verankern. Ab 45 Dezibel soll ein Anspruch bestehen

VON DANIELA ENGLERT

Ob Luftverkehr, Straße, oder Schiene – Lärmquellen gibt es genug. Und immer mehr Bundesbürger klagen über zunehmende Lärmbelastung. Wie hoch der Geräuschpegel tatsächlich ist, dem die Menschen täglich ausgesetzt sind, wird allerdings bisher nicht erfasst.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie könnte da für mehr Klarheit sorgen. Diese sieht ab 2007 standardisierte Messungen der Lärmbelastung in Städten über 250.000 Einwohnern vor und soll bis Mitte dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umwelt- und Verbraucherverbände sehen das als Chance, den Schutz vor gesundheitsschädlicher Lärmbelastung gesetzlich zu verankern. Gemeinsam fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), die Bundesvereinigungen gegen Flug- und gegen Schienenlärm (BVF und BVS), der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine aktive Lärmschutzpolitik.

„Wir müssen ökonomische Anreize zugunsten lärmarmer Verkehrsmittel schaffen“, so VCD-Lärmexperte Helmar Pless. Maßnahmen wie die Besteuerung von Kraftfahrzeugen nach Lärmklassen oder erhöhte Landegebühren für Flugzeuge hält er für denkbar. Verbraucher müssten durch Kennzeichnung der Produkte über die Lärmbelastung besser aufgeklärt werden, beispielsweise bei Autoreifen. Auch könne offenporiger Straßenbelag, der so genannte Flüsterasphalt, die Geräuschbelastung halbieren. Außerdem müssten geltende Grenzwerte verschärft werden. Bei einer Überschreitung des Geräuschpegels von 55 Dezibel tagsüber und 45 Dezibel nachts müsse ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen möglich sein.

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien unzureichend, so VCD-Lärmexperte Helmar Pless. Man brauche endlich ein einheitliches Gesetz, das das Dickicht aus rechtlichen Regelungen und Vorschriften entwirre. Außerdem würde der Ungleichbehandlung der Bürger dadurch ein Ende gemacht. Denn bislang gelten bei Neubauprojekten strengere Grenzwerte, während Lärmgeschädigte etwa an bereits bestehenden Straßen keinen Anspruch auf Sanierung hätten.

Bei der Lärmbekämpfung liegen die Deutschen im europäischen Vergleich keineswegs vorn. Die strengsten Regelungen hat Portugal; Italien hat bereits für stark befahrene Straßen Grenzwerte eingeführt.