: wettbewerbsrecht
Der Herr Minister erlaubt sich zu erlauben
Über 30.000-mal prüfte bislang das Bundeskartellamt geplante Fusionen, abgelehnt wurden bisher etwa 140. Wird eine Fusion abgelehnt, muss das aber noch nicht ihr Ende sein: In den Gesetzen gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist das Instrument der „Ministererlaubnis“ vorgesehen. Damit wird dem Wirtschaftsminister das Recht eingeräumt, sich über einen Kartellamtsbeschluss hinwegzusetzen, wenn er die Interessen der Allgemeinheit für wichtiger hält als die Sorge um den Wettbewerb. Insgesamt 17-mal wurde bislang eine solche Ministererlaubnis beantragt. Tatsächlich haben Wirtschaftsminister aber bislang erst 12-mal entschieden – die restlichen Anträge wurden zurückgezogen. In 7 Fällen überstimmten sie die Kartellwächter – zuletzt beim Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas. RENI
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