Das Sanktionsregime

Irak-Sanktionen und das UN-Programm „Öl für Lebensmittel“

BERLIN taz ■ Der Irak ist seit der Invasion von Kuwait im August 1990 mit Sanktionen belegt. Nach dem Golfkrieg 1991 wurde ein Ende dieser Sanktionen von der Einhaltung von Waffenstillstandsbestimmungen abhängig gemacht, unter anderem von der Preisgabe von Massenvernichtungswaffen. Weil der Irak danach kein Geld mehr hatte, beschloss der UN-Sicherheitsrat am 14. April 1995 das Programm „Öl für Lebensmittel“.

Unter dem Programm darf der Irak wieder Öl exportieren, aber die UNO behält die Einnahmen und bestimmt ihre Verwendung. Bis 1999 legte die UNO auch die Exportmengen fest. 72 Prozent der Öleinnahmen werden für einzeln genehmigte Importe in den Irak ausgegeben – davon 59 Prozent für die Gebiete unter Kontrolle der Zentralregierung und 13 Prozent für die autonomen Kurdengebiete im Nordirak –, 25 Prozent für Reparationszahlungen, 2,2 Prozent für UN-Verwaltungskosten, 0,8 Prozent für UN-Waffeninspektionen. Überwacht wird das von einem Komitee, in dem zurzeit Deutschland den Vorsitz hat.

Nach UN-Angaben wurden seit Anlauf des Programms Ende 1996 etwa 3,4 Milliarden Barrel Öl im Wert von etwa 64 Milliarden US-Dollar exportiert. Importiert wurden Waren für 27 Milliarden US-Dollar; sie laufen zumeist über die Häfen von Dubai und Akaba (Jordanien), wo die Händler von UN-Stellen bezahlt werden. Das Programm wird regelmäßig erneuert; seine derzeitige Laufzeit endet am 3. Juni.

Am 17. März, kurz vor Kriegsbeginn, suspendierte die UNO das Programm. Am 28. März übertrug der Sicherheitsrat UN-Generalsekretär Kofi Annan bis zum 12. Mai die Befugnis zur Abwicklung bestehender Geschäfte. Waren im Wert von 454,6 Millionen Dollar sind derzeit kriegsbedingt blockiert. Etwa zehn Milliarden Dollar weitere Importe sind genehmigt, aber nicht geliefert. Etwa 3,2 Milliarden Dollar liegen frei auf den Konten des Programms.

Um das Programm in Gang zu halten, müsste es vor dem 12. Mai verlängert werden – wenn nicht vorher die Irak-Sanktionen aufgehoben werden. D.J.