Kommentar: Studiengebühren
: teuer und sinnlos

Die Idee mit dem Namen „Gesetz zur Einführung von Studienkonten und zur Erhebung von Hochschulgebühren (Studienkonten- und -finanzierungsgesetz – StKFG)“ wird den Bildungshaushalt, das Land oder eben die Universitäten keinesfalls retten.

Sie wird nur weiter für Unruhe bei den Verwaltungen, den StudentInnen der Universitäten und vor Gericht sorgen. Denn das sind diejenigen, die sich bereits mit dem Gesetz herumärgern oder in den nächsten Monaten herumärgern müssen. Bis sich dann im Land ein einheitliches Bild zum Verfahren abzeichnet, werden Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Wenn Studenten und Studentinnen nicht sicher sein können, ihr Engagement auf ihre Studienkonten angerechnet zu bekommen, sondern nur die Arbeit in den ASten und Studierendenparlamenten für das Konto angerechnet werden, wird das Engagement an der Basis untergraben.

Zudem werden sich über die 650 Euro pro Semester Studiengebühren kaum Einnahmen erzielen lassen. Schon jetzt beklagen sich viele Universitäten über den hohen Verwaltungsaufwand. Das zeigen schon die Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Zustellung der Formulare. Ein Blick über die Landesgrenze nach Niedersachsen zeigt, dass dort durch die erhöhte Verwaltung das Geld fast komplett wegschmilzt. Der einzige positive, zynische Nebeneffekt ist, dass angehende Akademiker in der Verwaltung Arbeitsplätze schaffen.

Die Hochschulen werden durch das Kontenmodell inhaltlich nicht besser, die Barrieren für alternative Bildungskarrieren aber noch höher. Vor Gericht werden demnächst nur noch ein paar Tricks gezeigt werden, wie engagierte StudentInnen mit der richtigen juristischen Beratung das Maximale aus der aktuellen Gesetzeslage herausholen.

ELMAR KOK