Vaterschaftstests bei binationalen Kindern?

Innenminister wollen Missbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts verhindern. Grüne Beck warnt vor Generalverdacht

BERLIN taz ■ Die Innenminister der Bundesländer erwägen Zwangsvaterschaftstests bei einigen Kindern nichtdeutscher Mütter und deutscher Väter. Bis zum Sommer soll eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (IMK) klären, ob entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um einen Missbrauch des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zu verhindern.

Bereits Ende 2002 hatte sich die IMK mit „Vaterschaftsanerkennungen zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltsrechtes bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit“ befasst. Nun wird das Thema erneut aufgegriffen.

Hintergrund: Mit der Staatsangehörigkeitsreform im Jahr 2000 wurden nichtehelich geborene Kinder aus binationalen Partnerschaften den ehelich geborenen gleichgestellt. Sie haben auch dann einen Anspruch auf den deutschen Pass, wenn der deutsche Vater nicht mit der ausländischen Mutter verheiratet ist. Vorher war das nur bei ehelich geborenen Kindern möglich. Nach geltendem Recht bekommt auch die Mutter mit der Geburt eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht. Die so genannte Schnupperstaatsangehörigkeit, bei der ein Kind neben der Staatsangehörigkeit der Mutter bis zum 23. Lebensjahr probeweise die deutsche hinzu erhält, können auch Kinder bekommen, deren Mutter Asylbewerberin oder Flüchtling mit Duldung ist. Wenn der nichtdeutsche Vater lange genug in Deutschland lebt, gibt es für diese Mütter seit dem Jahr 2000 ein Aufenthaltsrecht. Diese Regeln werden von einigen wenigen Frauen ohne Aufenthaltsrecht missbraucht, indem sie „Zweckväter“ erfinden. Das betrifft in Berlin nach taz-Recherchen mehrere vietnamesische Frauen. Durch diese Lebenslüge sind sie und ihr Kind erpressbar. In den meisten Ethnien sind „Zweckväter“ hingegen undenkbar, insbesondere wenn Vaterschaft kulturell als eine Frage der Ehre gilt.

Auf Veranlassung der IMK läuft derzeit eine bundesweite Erfassung aller Vaterschaftsanerkennungen, die nichtdeutschen Müttern und ihren Kindern zu einem Aufenthaltsrecht verhalfen. Diese Erhebung soll im März abgeschlossen sein, so IMK-Pressesprecher Ole Rahlf. Zur Auswertung wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Rahlf: „Wenn die Daten einen Handlungsbedarf ergeben, werden sicher auf der IMK im Juli entsprechende Beschlüsse ergehen. Ob die Zwangsvaterschaftstest vorsehen, kann gegenwärtig noch niemand sagen.“

Die Bundesintegrationsbeauftragte Marieluise Beck (Grüne) warnte bereits davor, unverheiratete binationale Partnerschaften „unter Generalverdacht zu stellen“. Beck sagte, es gebe zwar Einzelfälle von Vaterschaftsanerkennungen, „ohne dass der Vater wirklich der biologische Vater ist. Gerade die soziale Vaterschaft ist es aber, auf die es für die Entwicklung eines Kindes ankommt,“ so Beck. MARINA MAI