: Gutachter belasten Metzler-Entführer
Gericht: Tatversion des Angeklagten „ganz unglaubwürdig“. Vernehmung der 17-jährigen Freundin ohne Öffentlichkeit
FRANKFURT taz ■ Im Prozess um die Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler haben die geladenen Gerichtsmediziner gestern die Version des Tathergangs zerpflückt, die der Angeklagte Magnus G. am Dienstag zu seiner Entlastung vorgetragen hatte. Zweifel äußerten die Experten vor allem an der Darstellung des Entführers Magnus G., er habe dem 11-Jährigen lediglich die Nase mit einem Klebeband verschlossen und ihn kurz am Hals gewürgt, weil er nach seiner Entführung geschrien und gezappelt habe. Dass der Junge dabei zu Tode komme, habe er nicht gewollt. Eigentlich habe er ihm eine Flasche Wodka einflößen wollen, um in dessen Gehirn einen „Filmriss“ in der Erinnerung zu erzeugen.
Für den Vorsitzenden Richter Hans Bachl war dies eine „ganz unglaubwürdige Geschichte“. Die Experten gaben ihm Recht. Ein „Filmriss“ durch Alkoholmissbrauch beziehe sich ausschließlich auf Begebenheiten, die sich während einer solchen temporären Amnesie ereigneten, so der Frankfurter Toxikologe Gerold Kauer. An Ereignisse und Personen, die vor dem Eintritt der Amnesie eine Rolle spielten, erinnere sich der Betreffende dagegen „eher noch stärker“.
In der gestrigen Verhandlung sagte der Gerichtsmediziner Fritz Ulrich Lutz, der die Leiche des Opfers obduziert hatte, dass Jakob von Metzler erstickt sei. Es habe sich um einen „qualvollen Tod“ gehandelt. Vier bis zehn Minuten müsse der Todeskampf gedauert haben. Lutz berichtete von Blutergüssen am rechten Schilddrüsenlappen und am Kehlkopf des Jungen. Was Lutz nicht fand, waren Spuren von Klebeband.
Nach den Aussagen der Gerichtsmediziner war gestern die Freundin von Magnus G. geladen, Katharina P. Die Vernehmung fand allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit stand. Richter Bachl begründet diesen Schritt mit dem Schutz der Intimsphäre des erst 17 Jahre alten Mädchens, das sich seit seiner Festnahme am Frankfurter Flughafen in ärztlicher Behandlung befinde.
Um die Umstände dieser Festnahme werde es bei der Befragung ohnehin nicht gehen, versicherte das Gericht. Katharina P. hatte vor kurzem, also mehr als ein halbes Jahr nach ihrer Festnahme, ausgesagt, dass ihr die Polizei mit einer „Gruppenvergewaltigung“ gedroht habe. Außerdem habe sie sich nackt ausziehen müssen und sei an den Haaren über den Boden geschleift worden.KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT