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Archiv-Artikel

DER ROTE-KREUZ-BESUCH BEI SADDAM KOMMT ZWEI MONATE ZU SPÄT Kollateralschaden Völkerrecht

Die USA haben endlich ihre völkerrechtliche Verpflichtung erfüllt und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Zutritt zu ihrem prominentesten Kriegsgefangenen gewährt: Saddam Hussein. Nach den Bestimmungen der Genfer Konventionen hätte die Bush-Administration eine ärztliche Untersuchung durch IKRK-Ärzte bereits unmittelbar nach der Festnahme des Exdiktators durch US-Soldaten Mitte Dezember letzten Jahres ermöglichen müssen – unabhängig davon, ob Washington Saddam als „Kriegsgefangenen“ einstufte oder nicht. Denn die Bestimmungen der Genfer Konventionen über die Zugangs-und Besuchsrechte des IKRK gelten unterschiedslos für alle Personen – Zivilisten oder Militärs –, die in Kriegen oder bewaffneten Konflikten festgenommen werden.

Doch bei einer Untersuchung gleich nach der Festnahme Mitte Dezember hätte das Rote Kreuz möglicherweise Spuren von körperlicher oder psychischer Misshandlung durch die US-Soldaten festgestellt. Den Verdacht, dass es zu derartigen Misshandlungen während der Festnahme oder auch bei anschließenden Verhören gekommen ist, hat die Bush-Administration selbst ausgelöst mit ihrer bisherigen Verweigerung der IKRK-Besuche. Diese war allerdings nur einer von zahlreichen Verstößen gegen die Genfer Konventionen, deren sich die USA im Zusammenhang mit dem Irakkrieg sowie im Rahmen ihrer Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 schuldig gemacht haben. Einige halten weiter an – etwa die Behandlung der rund 600 Gefangenen auf der US-Militärbasis Guantánamo sowie zahlreiche Verfügungen des Chefs der US-Besatzungsbehörde im Irak, Paul Bremer, in den vergangenen acht Monaten.

In der Summe sind die US-Verstöße gegen die Genfer Konventionen der schwerste Anschlag auf diese Kernbestimmungen des humanitärenVölkerrechts, den ein demokratisches Land seit Ende des Kalten Krieges verübt hat. Die Kritik an diesen Verstößen ist viel zu leise. Ändert sich das nicht, könnten die Genfer Konventionen, die aus den bitteren Erfahrungen der beiden Weltkriege entstanden sind, zum Kollateralschaden des Irakkrieges und des „Krieges gegen den Terrorismus“ werden. ANDREAS ZUMACH