: Gericht lässt allein Erziehende allein
FREIBURG taz ■ Die schnelle Hilfe des Bundesverfassungsgerichts blieb aus. Karlsruhe lehnte am Mittwoch die Verfassungsbeschwerden von 96 Frauen und Männern ab, die sich gegen die Streichung des Haushaltsfreibetrags für allein Erziehende gewandt hatten. Eine Verfassungsklage direkt gegen das Gesetz hielten die Richter für unzulässig. Die allein erziehenden Eltern müssen nun zunächst auf dem Instanzenweg ihre Steuerbescheide anfechten. Mit dieser Entscheidung war gerechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Streichung des Freibetrags für allein Erziehende 1997 selbst angeordnet. Die Verfassungsklage gegen das Gesetz war eher eine politische Aktion zum Beginn des letzten Bundestagswahlkampfs. Eine der Klägerinnen war Ilse Brücke, die Halbschwester von Bundeskanzler Gerhard Schröder. CHR