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Archiv-Artikel

Sechs Mitglieder der „SSS“ vor Gericht

Landgericht Dresden eröffnet dritten Prozess gegen verbotene Neonazi-Organisation „Skinheads Sächsische Schweiz“

DRESDEN taz ■ Befangenheitsanträge der Verteidiger verzögerten gestern den Auftakt zum dritten Prozess gegen Mitglieder der militanten „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) in Dresden. Die sechs männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 21 und 27 Jahren müssen sich vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch und Volksverhetzung verantworten. Sie sind überwiegend nicht geständig und nicht kooperationsbereit. Mit einer längeren Prozessdauer wird deshalb gerechnet. Bis Ende März sollen zunächst 16 Zeugen gehört werden, die Terminplanungen reichen bis in den Juli.

In letzter Minute hat das sächsische Oberlandesgericht auch die Nebenklage von Opfern der Neonazis zugelassen. Einer der Angeklagten sieht außerdem einem abgetrennten Verfahren wegen eines Brandanschlages auf ein Roma-Lager entgegen.

Nach dem Verbot der rechtsextremen SSS im April 2001 hat die Staatsanwaltschaft Dresden insgesamt 82 Mitglieder verfolgt. Im Mai und im November des Vorjahrs waren bereits 16 Personen zu relativ milden Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Antifa beobachtet unterdessen eine Neuformierung des rechten jugendlichen Milieus in der Region Sächsische Schweiz.

MICHAEL BARTSCH

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