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Archiv-Artikel

EU: Bremer Vertragsverletzung

Kommission sieht FFH-Richtlinie verletzt. Der Bremer Verstoß kommt ins Hauptverfahren

Von kawe

taz ■ Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Bundesland Bremen gegen den EU-Vertrag verstoßen hat. Das hat die Generalverwaltung Umwelt jetzt der Bürgerinitiative (BI) für die Erhaltung des Hollerlandes mitgeteilt. Der Grund: Bremen hat die schützenswerten Flächen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FHH) von 1995 nicht gemeldet.

Schon im Jahre 2001 war die Bundesrepublik zur Nachmeldung verurteilt worden. Unter anderem der Bremer Senat war dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen. Die BI hatte darauf 2002 Beschwerde bei der EU eingereicht. Am 2. April 2003 hat nun die EU-Kommission der Bundesregierung mitgeteilt, dass „keine zufriedenstellenden Maßnahmen“ im Sinne der FFH-Richtlinie getroffen wurden. Die Beschwerde der Bremer BI wird also ein Beispielfall im Hauptverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland werden, teilt die BI mit. „Die ganze Geschichte ist mehr als peinlich“, sagt BI-Sprecher Dieter Mazur. „Gerade die CDU, die ansonsten bei Rechtsverstößen immer gerne von ‚null Toleranz‘ redet, und gerade Henning Scherf als Justizsenator sollten sich eigentlich bewusst sein, welch schlechtes Vorbild sie abgeben.“ kawe