Mittelstand fördern

Handelskammer und Wirtschaftssenatorpräsentieren einen Gesetzentwurf zugunsten des Mittelstandes

Bremen taz ■ 95 Prozent aller bremischen Unternehmen gehören dem Mittelstand an. Grund genug, nun auch in Bremen ein Gesetz zur Förderung des Mittelstandes zu entwerfen.

Zwar ist in der Bremer Landesverfassung verankert, dass der Mittelstand zu fördern ist, anders als in den meisten, nämlich 13 anderen Bundesländern gibt es dazu aber keine Gesetze, die Konkretes vorschlagen. Das soll ein am Freitag in der Handelkammer vorgestellter Entwurf nachholen. „Die Politik verpflichtet sich mit dem Gesetz, bei Entscheidungen auf den Mittelstand Rücksicht zu nehmen“, betonte Dirk Plump, Vizepräses der Handelskammer. Neben dieser so genannten Mittelstandsklausel will das dreiseitige Papier dafür sorgen, dass vom Land Bremen erlassene Rechts- und Verwaltungsvorschriften grundsätzlich zeitlich begrenzt sind. Nach Ablauf der Frist muss der Gesetzgeber beweisen, dass die Regeln noch Sinn haben. „Kleine und mittelständische Unternehmen sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren, statt sich mit Formularen zu beschäftigen“, forderte Frank Haller vom BAW Institut für Wirtschaftsforschung.

Das Institut des ehemaligen Staatsrates Haller arbeitet seit Anfang 2002 an der Frage. Auftraggeber ist die Mittelstandsenquête, an der unter anderen der Wirtschaftssenator und die Handelskammer beteiligt sind. Genaue Kosten der Studie wollte Haller nicht nennen, bezeichnete sie aber als „preiswert“. Sollte das Gesetz Wirklichkeit werden, würden dem Senat regelmäßig – vermutlich ebenfalls vom BAW erstellte – Mittelstandsberichte vorgelegt werden.

Einen Termin wollte Wirtschaftssenator Perschau (CDU) für das Inkrafttreten des Gesetzes nicht nennen: „Das würde eine präzise Analyse der Entscheidungsfreude der großen Koalition voraussetzen.“ hsc