: „Scheiß Neger“ ohne Folgen
WIEN dpa ■ Die Beschimpfung eines Afrikaners als „Scheiß Neger“ verstößt gegen die Menschenwürde. Mit dieser Begründung hob das Oberste Gericht in Wien nach Presseberichten ein Urteil des Landgerichts Linz auf. Das hatte nichts Anstößiges an der rassistischen Beschimpfung gefunden. Der österreichische Justizminister hatte eine Überprüfung des Aufsehen erregenden Urteils angeordnet. Ein als politischer Flüchtling anerkannter Mann aus Kongo war im Sommer 2002 während einer Fahrzeugkontrolle in Linz von einem Polizisten beschimpft worden und hatte daraufhin das Gericht angerufen. Der Linzer Richter urteilte, die Bezeichnung „Scheiß Neger“ sei zwar ein „Angriff auf die Ehre“ des Klägers, verletze jedoch nicht die Menschenwürde. Der neue Richterspruch wird Medienberichten zufolge für den beleidigenden Polizisten keine Folgen haben.