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Volkszählung kommt

Bundeskabinett beschließt Volkszählung für 2011. Bürger werden diesmal stichprobenartig befragt

BERLIN dpa ■ Nach mehr als 20 Jahren wird es 2011 wieder eine Volkszählung geben. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den vom Innenministerium vorgelegten Entwurf für ein Zensusgesetz. Damit werden Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt. Diese schreiben eine Volks- und Wohnungszählung in allen Mitgliedstaaten für 2011 vor.

Erstmals sollen dabei aber nicht mehr alle Bürger befragt werden. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung, in der DDR 1981.

Der „registergestützte Zensus“ wertet zunächst die Melderegister und andere Verwaltungsregister aus. Ergänzt wird dies durch Stichproben. Davon werden sieben bis acht Prozent der Bundesbürger betroffen sein. Ferner werden die 17,5 Millionen Eigentümer von Wohngebäuden schriftlich befragt.

Es sollen nur die Merkmale erhoben werden, die aufgrund der EU-Vorgaben als Pflicht vorgegeben sind. Die Belastungen der Bürger und die Kosten sollen durch diese Verfahren deutlich reduziert werden. Eine Volkszählung soll den im Lauf der Jahre ungenau gewordenen Datenbestand korrigieren und eine Grundlage für Investitionsentscheidungen – etwa für den Wohnungsbau – liefern.

Die Kosten der Volkszählung werden mit 528 Millionen Euro angegeben. Mit 483 Millionen Euro entfällt der Großteil davon auf die Bundesländer. Der Bund hat von 2010 bis 2014 rund 45 Millionen Euro eingeplant.

Die Linkspartei kritisierte den Plan. Die Vizeparteivorsitzende Halina Wawzyniak sprach von einem „erneuten Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da niemand weiß, welche Daten verwendet werden“.