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Archiv-Artikel

Eschede-Prozess wird eingestellt

Aus für Verfahren um ICE-Unglück. Hinterbliebene kündigen Verfassungsbeschwerde an

HANNOVER rtr ■ Der Strafprozess um das ICE-Unglück von Eschede vor knapp fünf Jahren ist gestern gegen den Protest von Hinterbliebenen vorzeitig eingestellt worden. Der Deutschen Bahn und anderen deutschen Unternehmen drohen dennoch Schadenersatzprozesse in Milliardenhöhe, die Verwandte der 101 Todesopfer nun in den USA anstrengen wollen.

Staatsanwaltschaft, Verteidiger und die drei Angeklagten stimmten dem Einstellungsvorschlag des Lüneburger Landgerichts zu. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Versuche der Hinterbliebenen, die Entscheidung mit mehreren Befangenheitsanträgen zu verhindern, scheiterten gestern. Anwälte der Nebenkläger prüfen nun eine Verfassungsbeschwerde.

Die drei wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagten Ingenieure der Deutschen Bahn und eines Radreifenherstellers müssen jeder 10.000 Euro in die Staatskasse zahlen, gelten aber als unschuldig. Das Gericht begründete das vorzeitige Prozessende damit, dass eine genaue Aufklärung der Verantwortlichkeiten noch mehrere Jahre dauern werde. Zugleich sei allenfalls eine geringe Schuld der Angeklagten zu erwarten, sagte der Vorsitzende Richter Michael Dölp.

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