: Keine Änderung der Verfassung
BUKAREST rtr ■ Im Streit um die geplante Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe wird es nach Worten von Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) nun doch keine Verfassungsänderung geben. Gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes gebe es sowohl auf Seiten der SPD-regierten Bundesländer sowie auch bei einigen Unionsländern Widerstand, sagte Clement am Montag in Bukarest. Eine Änderung der Verfassung, um den Streit über die Finanzierung des so genannten Arbeitslosengeldes II zu beenden, werde es damit nicht geben. Dies sei auch das Ergebnis eines Gesprächs mit Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) am Donnerstag gewesen. Er werde sich mit Koch zu neuen Gesprächen treffen. Ende vergangenen Jahres hatten sich Union und Bund auf einen Kompromiss geeinigt, wie das neue Arbeitslosengeld II finanziert und ausgezahlt wird. Für die Sozialhilfe waren bislang die Kommungen zuständig, für die Arbeitslosenhilfe die Bundesagentur für Arbeit.