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Archiv-Artikel

Sex-Nötigung vor Abschiebung

Richter Kliese: Die Fotos sind eindeutig, der Beamte ist aus dem Dienst zu entfernen. Weder für Gewaltanwendung noch für die Beteiligung Dritter gibt es Hinweise

Von kawe

Bremen taz ■ Der frühere Verwaltungsrichter Hasso Kliese hat gestern seinen Untersuchungsbericht zu den Vorwürfen sexueller Nötigung von Frauen im Abschiebegewahrsam vorgelegt. Danach handelt es sich um die Einzeltat des Beamten M., der nach Ansicht Klieses aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist. Der Ausgang des Strafverfahrens soll nicht abgewartet werden, fand auch Polizeipräsident Eckhard Mordhorst.

Ursprünglich hatte die Innenrevision wegen eines Unterschlagungs-Vorwurfes gegen den Beamten ermittelt. Bei der Hausdurchsuchung wurden dann kinderpornografisches Bildmaterial und eben auch Fotos aus dem Abschiebegewahrsam entdeckt. Da gebe es keinen Hinweis auf Gewaltanwendung, die den strafrechtlichen Vorwurf der Nötigung oder Vergewaltigung begründen könne. Die Fotos seien mit Selbstauslöser gemacht, es gebe keinen Hinweis auf eine beteiligte dritte Person.

Disziplinarechtlich handele es sich auch dann um “sexuelle Nötigung“, wenn die Betroffenen sich dagegen nicht gewehrt haben oder sogar einverstanden gewesen waren. Dieses Vergehen mache den Beamten ungeeignet.

Die betroffenen Frauen seien längst nach Ostasien, Kirgisien und Westafrika abgeschoben worden, man habe vergeblich nach ihnen gefahndet, erklärte Kliese. Man hätte auch nach den nicht auf den Fotos abgebildeten Frauen im Abschiebegewahrsam fahnden und sie befragen sollen, moniert Veronika Beyer vom „Bremer Bündnis gegen sexualisierte Polizeigewalt“ die Untersuchung der Vorfälle. Die hätten vielleicht beschreiben können, was sich dort tatsächlich ereignet hat. Staatsanwalt Frank Passade habe ihr gegenüber erklärt, dass eine Vernehmung der betroffenen Frauen auf den Fotos nicht nötig sei, so Beyer. Das, findet sie, habe nicht so geklungen, als habe man fieberhaft nach ihnen suchen lassen. kawe