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Ein Komplex mit vielen Verfahrensweisen

Die Besetzung der SPD-Zentrale führte bei den Gerichten zwar zu ähnlichen Bewertungen, aber zu unterschiedlichen Urteilen. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils „Geiselnahme“ angeklagt. Im Juli 1999 wurden vier erwachsene KurdInnen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt – ohne Beweisaufnahme: Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten das Urteil hinter verschlossenen Türen ausgedealt. Im September 1999 bekam ein Angeklagter wegen Geiselnahme ein Jahr und neun Monate Haft, ein weiterer wurde zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es sei zwar nicht geplant gewesen, eine Geisel zu nehmen, gestand auch dieser Richter zu. „Aber plötzlich war die Geisel da.“ Acht Jugendliche hingegen wurden wegen Freiheitsberaubung und Nötigung im September 2000 nur ermahnt: keine Geiselnahme, und das Gericht billigte sogar ideelle Motive zu. KVA

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