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Archiv-Artikel

verbraucherschutz

Gibt es das verpestete Frühstücksei?

Von RENI

Die Geflügelpest ist eine besonders schwere Form der aviären Influenza – auch als Vogelgrippe bezeichnet. Die Erreger sind hoch pathogene, also stark krank machende Influenzaviren, die zum Subtyp H5 oder H7 gehören. Am Montag hatte die EU ein Geflügel-Exportverbot für Nordrhein-Westfalen verhängt.

Angst, dass in Köln, Aachen oder Bochum nun die Eier knapp werden, müssen Verbraucher aber nicht haben. Erstens können die außerhalb des Sperrbezirks liegenden Höfe weiterproduzieren, zweitens darf NRW „von außen“ weiterbeliefert werden.

Nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums können alle im Handel befindlichen Geflügelprodukte bedenkenlos verzehrt werden, da sie nur von gesunden Tieren stammen. Zudem habe der Erreger der Geflügelpest über die Ernährung keinen Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Das Robert-Koch-Institut hat erklärt, von der Geflügelpest gehe keine Gefahr für den Menschen aus. Allenfalls jene, die intensiv mit der Bekämpfung der Pest zu tun hätten, sollten sich impfen lassen. Ein holländischer Tierarzt, der dies abgelehnt hatte, war an der Geflügelpest vor Wochen gestorben.

„Keine Gefahr für den Menschen“ sieht auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Agrarreferentin Jutta Jaksche rät allerdings, auf Geflügelprodukte aus extensiver Haltung umzusteigen.  RENI