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Archiv-Artikel

Tuut tuut tuut

An Tag nach der Kita-Gutschein-Verschickung liefen die Telefone heiß. Behörde: mit Beanstandungen beeilen

Von KAJ

Herr K. aus Wandsbek konnte sich am Mittwoch freuen. Wie rund 30.000 andere Eltern auch fand er im Briefkasten Kita-Gutscheine für seine beiden 5 und 7-jährigen Kinder. Leider nicht die richtigen. Für seine Tochter, die im August zur Schule kommt, bekam er statt der beantragten 5 Hortstunden eine 10-stündige Ganztagsbetreuung bewilligt. Der Versuch, die Sache telefonisch mit dem Kita-Sachgebiet im Bezirksamt zu klären, schlug erst mal fehl. Die Telefone sind dort dauerbesetzt.

„Für die Bearbeitung der Anträge sind jetzt die Bezirksämter zuständig“, sagt Hendrik Lange von der Bildungsbehörde. Wichtig sei, dass Eltern, die einen falschen Gutschein bekommen, sich „aktiv ans Bezirksamt wenden“ und „nicht mehrere Wochen verstreichen lassen“. Denn in dieser ersten Verschickungs-Runde wurden Weiterbewilligungen für bereits betreute Kinder und Erstbewilligungen für in diesem System bevorzugte Geschwisterkinder verschickt. Am 2. Juni wird in einem landesweiten Suchdurchlauf das übrige Budget nach Wartezeit verteilt, wobei es gesonderte Töpfe für Krippen-, Elementar- und Hortplätze gibt. Wer also jetzt einen Ganztagsgutschein hat, aber einen Hortschein braucht, braucht Geld aus einem anderen Etat.

Rainer Zimpel von der Altonaer „Elterninitiative für familiengerechte Betreuung“ berichtet von Eltern, die nur für vier oder sogar nur zwei Wochen den Gutschein bewilligt bekamen. Andere Eltern bekommen weniger Stunden, als sie beantragt haben. In allen Fällen, in denen Eltern nicht zufrieden sind, können sie beim Bezirksamt formal Widerspruch einlegen, berichtet Hendrik Lange. Wer telefonisch nicht durchkomme, soll sich schriftlich an sein Bezirksamt wenden. Die Bildungsbehörde hat noch eine Hotline geschaltet (42863-3491). Allerdings sitzen dort zur Zeit nur zwei Mitarbeiter, so dass sieebenfalls oft besetzt ist. KAJ