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Archiv-Artikel

Beginen vor Gericht

Die letzte Rate von 1,1 Millionen Euro konnte das insolvente Frauen-Projekt nicht zahlen. Bauunternehmer fühlt sich betrogen. Doch Schadenersatz gibt es nicht

Von eib

taz ■ „Der Vorstand der Beginenhof-Genossenschaft hat fahrlässig gehandelt, aber das von ihnen beauftragte Bauunternehmen nicht vorsätzlich um sein Geld betrogen“ – damit wies gestern das Bremer Landgericht die Klage auf Schadenersatz gegen Erika Riemer-Noltenius und Elke Schmidt-Prestin zurück.

Geklagt hatte die Wilbers Bau GmbH, weil die Beginen die letzte Rate von 1,1 Millionen Euro nicht mehr gezahlt hatten. Zur Erinnerung: Im August 2001 wurde das Frauen-Wohnprojekt in der Neustadt als zahlungsunfähig erklärt. Jetzt behauptete das Bauunternehmen, die Beginen hätten – als sie den Auftrag vergaben – schon gewusst, dass ihnen das Geld ausgehen würde, weil sie keine Förder-Mittel durch den Senat erwarteten. „Die Anträge auf Förderung wurden ja gar nicht gestellt!“, behauptete gar der Anwalt des Bauunternehmers. Eine Argumentation, der der Vorsitzende Richter nicht folgen wollte: „Die beiden Damen hingen ja nicht nur mit ihrem Herz, sondern auch mit ihrem Vermögen in dem Projekt – warum hätten die so blöd sein sollen, die Anträge nicht zu stellen?“ Und: „Es ist doch so, dass alle davon ausgingen, dass die Fördergelder fließen?“ Doch die blieben bekanntermaßen aus. eib