DER FALL M.

„Wir Aussiedler wollen keine Deutschen zweiter Klasse sein“, sagte sich der 25-jährige Daniel M. und klagte gemeinsam mit seiner 57-jährigen Mutter beim Bundesverfassungsgericht. 1996 waren die beiden aus Russland gekommen. Als Wohnort wurde ihnen Elze in Niedersachsen zugewiesen. Für drei Jahre konnten sie nur dort Sozialhilfe erhalten. Dennoch zogen Mutter und Sohn zwei Jahre später in die benachbarte Stadt Hildesheim, denn dort ging M. zur Schule, dort lebte die Großmutter. Zudem hoffte Frau M., dort leichter Arbeit zu finden. Folge: Die Sozialhilfe wurde gestrichen. Und M. fühlte sich diskriminiert. Denn deutsche Sozialhilfeempfänger können ihren Wohnort innerhalb Deutschlands frei wählen. CHR