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Ansprüche der Telekom-Aktionäre verjähren am 26. Mai. Verjährungsfrist lässt sich um halbes Jahr verlängern
Aktionäre, die Papiere der dritten Telekom-Tranche zwischen Juni und Dezember 2000 gezeichnet haben und die Deutsche Telekom für Schadenersatz in Anspruch nehmen wollen, stehen vor einem Problem: Am 26. Mai 2003 läuft die Verjährungsfrist für Haftungsansprüche ab, weil drei Jahre zuvor der Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Darauf weist die Verbraucher-Zentrale Hamburg (VZHH) hin. Neben der Verjährungsunterbrechung durch risikobehaftete Klageerhebung gebe es eine weitere Möglichkeit, die Verjährungsfrist um sechs Monate zu verlängern: durch Einleitung eines Güteverfahrens bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Hansestadt Hamburg. Hierfür ist dort rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung eine Antragsschrift einzureichen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Für die Beratung über das Güteverfahren, das Protokollieren und die Zustellung des Güteantrags werden 20 Euro berechnet. Das Verfahren steht den Anlegern aus dem ganzen Bundesgebiet offen, so die VZHH.
Die Telekom steht im Verdacht, die Öffentlichkeit bei ihrem dritten Börsengang im Verkaufsprospekt nicht über intern bereits bekannte Risiken informiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen unterschiedlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit den Börsengängen der Telekom. TAZ
Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA), Holstenwall 6, 20355 Hamburg, Tel. (0 40) 4 28 43-30 71, Infos im Internet: www.vzhh.de