: Achtung Kamera!
Bundesverfassungsgericht akzeptiert das Verbot von Laptops im Oldenburger Holzklotz-Prozess
Journalisten dürfen im Oldenburger Holzklotz-Prozess keine tragbaren Computer benutzen. Eine entsprechende Anweisung der Oldenburger Richter verstößt nicht gegen die Pressefreiheit. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und lehnte damit eine Eilklage des Bremer Journalisten Eckhard Stengel ab.
In Oldenburg wird derzeit unter großem Medieninteresse gegen den 30-jährigen Nikolai H. verhandelt. Er soll einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen und dabei eine Frau getötet haben. Über den Prozess schreibt auch Eckhard Stengel. Um möglichst wenig zu verpassen, wollte er seine Berichte mit dem Laptop im Gerichtssaal schreiben und an die Redaktionen versenden. Das aber störte den Vorsitzenden Richter Sebastian Bührmann. Wegen angeblich störender Geräusche und allgemeiner Sicherheitsbedenken verbot er den Gebrauch von Laptops im Gerichtsaal.
Daraufhin wandte sich Eckhard Stengel ans Bundesverfassungsgericht und beantragte eine einstweilige Anordnung – ohne Erfolg. Den Hinweis auf angeblich störende Betriebsgeräusche des Computers ließen die Verfassungsrichter zwar nicht gelten. Die Einschränkung der journalistischen Arbeitsmöglichkeiten hielten sie aber dennoch für zulässig. Ihr überraschendes Argument: Weil viele Computer heutzutage mit Kamera und Mikrofon ausgestattet sind, um Videokonferenzen zu bestreiten, könne per Laptop während laufender Gerichtsverfahren gefilmt oder mitgeschnitten werden – das aber sei gesetzlich verboten.
Eckhard Stengel fand das wenig überzeugend. „Eingebaute Laptop-Kameras sind normalerweise auf den Nutzer gerichtet“, sagt er. Ein Journalist, der filmen wolle, müsse den Laptop Richtung Gericht drehen, „was doch wohl auffallen würde“.
Die Deutsche Journalisten-Union kritisierte, eine „aktuelle, zeitnahe“ Berichterstattung sei nun erschwert. Kein professioneller Journalist würde das Risiko eingehen, unbemerkt verbotene Bild- und Tonaufnahmen zu machen.
Nach dem Urteil bleiben Computer in anderen Gerichtssälen erlaubt – außer sie werden von den örtlichen Richtern ausdrücklich verboten. CHRISTIAN RATH