: Den Haag gegen US-Todesurteile
DEN HAAG dpa ■ Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat gestern die Überprüfung der Todesurteile gegen 51 Mexikaner in Gefängnissen der USA gefordert. Den Todeskandidaten sei das Recht auf konsularischen Beistand verweigert worden, sagten die Richter der obersten UN-Rechtsinstanz. Sie entsprachen mit ihrem Urteil der Klage von Mexiko gegen die USA.
Das Gericht verwies auf den Fall der 1999 in den USA wegen Mordes hingerichteten deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand. Auch in ihrem Fall hatte das Gericht 2001 auf Antrag Deutschlands die USA wegen Verweigerung rechtlichen Beistands verurteilt. Mit dem damaligen Urteil bekräftigten die Richter die Bedeutung des Rechts auf konsularischen Beistand als Menschenrecht, das im Vertrag von Wien aus dem Jahr 1963 festgelegt wurde.