: Langfristig sind Mieten verwirkt
Der gewerbliche Vermieter verwirkt sein Recht auf Mietzins, wenn der Mieter die Miete mindert und der Vermieter dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt. Die Klage des Vermieters auf Zahlung von seit vielen Jahren rückständiger Miete wies das Gericht ab. Dabei kam es nicht darauf an, ob dem Vermieter das Geld tatsächlich zustand. Der Vermieter hatte vielmehr die Minderung jahrelang widerspruchslos hingenommen und allein damit den Anspruch verwirkt. Denn eine Verwirkung komme dann in Betracht, wenn ein Anspruchsberechtigter sein Recht längere Zeit nicht geltend mache (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.1.2003, Az. 10 U 18/02).