: Zweideutige Gesetze
Das Hartz-IV-Gesetz muss nach Überzeugung der Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, eindeutiger formuliert werden. Eine der Ursachen der Klagewelle gegen Hartz-IV-Bescheide sei die „nicht ganz einfache Rechtslage“ mit inzwischen weit über 20 Novellierungen, sagte Paulat. Die Regelungen führten deshalb oft zu Einzelfallentscheidungen in existenziellen Fragen. Notwendig seien eindeutigere Vorgaben durch den Gesetzgeber, sagte Paulat, die auch Präsidentin des Landessozialgerichts in Niedersachsen-Bremen ist. Auch höchstrichterliche Entscheidungen hätten bislang nicht mehr Klarheit geschaffen: „Es gibt inzwischen eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die uns in der Praxis das Leben auch nicht unbedingt leichter gemacht hat.“ Problematisch seien die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe, etwa die Frage der angemessenen „Unterkunftskosten“. Der Gesetzgeber soll „nicht ganz so viel an der Umsetzung der Gesetze den Gerichten überlassen“. dpa