Sanierung später

Finanzressort schlägt den Koalitionsverhandlern vor, das Sanierungsziel um Jahre nach hinten zu verschieben

taz ■ Das Bundesland Bremen hat sich durch ein „Sanierungssicherstellungsgesetz“ in der Bürgerschaft 1999 dazu verpflichtet, das Sanierungsziel im Jahre 2005 zu erreichen. Dieses Gesetz muss geändert werden. Das steht in einem Papier des Finanzressorts für die Koalitionsverhandlungen für die Legislaturperiode 2003-2007.

Die Finanzplaner rechnen zwar schon Hilfszahlungen des Bundes in Höhe von „489,7 Millionen Euro p.a.“ für die Jahre 2005 und folgende ein – selbst das aber reicht ihren Prognosen nach nicht. Da das Niveau der laufenden Ausgaben im Jahre 2003 nicht gesunken ist und Personalkosten wie Zinsen nicht beliebig gedrückt werden können, müssten die verfügbaren Positionen in den Jahren 2004 und 2005 jeweils um real sieben Prozent gesenkt werden, um einen verfassungskonformen Haushalt 2005 aufstellen zu können, in dem wenigstens die laufenden Ausgaben nicht durch Neuverschuldung finanziert werden. Die Finanzplaner prognostizieren einen „Konsolidierungsdruck, der in dieser Intensität seit Beginn des Sanierungszeitraumes noch nicht verzeichnet bzw. als gegeben empfunden wurde“. Wenn irgendwo Ausgabensteigerungen genehmigt würden – etwa beim Theater – müssten diese dann durch zusätzliche Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Das Finanzressort schlägt daher vor, das Erreichen des Sanierungszieles offiziell auf 2007 zu verschieben.

Sollten allerdings die bereits mit eingerechneten 489,7 Millionen Euro aus Berlin nicht Jahr für Jahr in Bremen eintrudeln, dann, so heißt es, müsse eine ganz andere Rechnung aufgemacht werden. kawe