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Archiv-Artikel

Anonyme Geburten Kindern eine Herkunft geben

Es gibt mit Sicherheit gute Gründe für eine Mutter, das eigene Baby abzugeben – und das, ohne sich vor aller Welt rechtfertigen zu müssen. Vielleicht gehört sogar mehr Charakter dazu, sein Kind in eine andere Welt zu entlassen – um es vor der eigenen zu schützen.

KOMMENTAR VON UTA GENSICHEN

Allerdings hat diese Anonymität ihre Grenzen. Nämlich dann, wenn das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt wird. Damit die abgegebenen Kinder nicht irgendwann zu herkunftslosen Erwachsenen werden, muss eine verbindliche Gesetzgebung her. Eine Möglichkeit wäre, die Daten der Mutter so lange zu verwahren, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Dann könnte es selbst entscheiden, ob es mehr über seine Herkunft wissen möchte. Diese Wahlfreiheit zumindest sollte man dem Findelkind mit in den Korb geben.

Derzeit können Kinder aus anonymen Geburten froh sein, überhaupt am Leben zu sein. Doch was nützt das nackte Überleben, wenn man nie erfährt, welche Augenfarbe die leibliche Mutter, welche Erbkrankheiten der natürliche Vater hat?

Nicht nur die Eltern drücken sich in dieser Frage um eine Entscheidung, sondern mehr noch der Staat. Er muss dafür Sorge tragen, dass das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht lückenlos umgesetzt wird, indem er den anonymen Kindern eine Herkunft gibt.

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