: „Ein Vergleich ist noch nicht möglich“
Mit einer Großen Anfrage wollten SPD- und CDU-Fraktion der Bürgerschaft Sinn und Nutzen der vielen bremischen Gesellschaften kritisch durchleuchten. Ein erster Abstimmungsentwurf der Senatsantwort bleibt aber vage und spielt auf Zeit
Bremen taz ■ In den Zeiten der großen Koalition gerät das zwar manchmal aus dem Blick, aber es ist die Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren. Selbst die den Bremer Senat tragenden Bürgerschaftsfraktionen von SPD und CDU haben das nicht vergessen – mit einer „Großen Anfrage“ stellten sie im Januar tapfer die „Privatisierung öffentlicher Aufgaben auf den Prüfstand“. Hintergrund ist die Übertragung unzähliger staatlicher Aufgaben von der Verwaltung auf privatrechtlich organisierte bremische Gesellschaften – wie die Bremer Investitions-Gesellschaft (BIG), die Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI) oder die Kulturmanagement Bremen GmbH (KMB).
Detailliert wollten die Abgeordneten vom Senat wissen, welche konkreten Erwartungen und Ziele bei solchen „Ausgliederungen“ verfolgt worden seien und mit welchen „Kennzahlen“ der Senat überprüft, ob diese Ziele mittlerweile auch erreicht worden sind. Außerdem fragten die Parlamentarier die Regierung, wie sich die Produktivität in einer Gesellschaft im Vergleich zur Fachverwaltung entwickelt hat und wie sich die Ausgaben für das Führungspersonal der Gesellschaften im Unterschied zu den Gehältern in der Verwaltungsstruktur entwickelt haben. Mittlerweile kursiert unter den Fachressorts ein erster, noch unvollständiger Abstimmungsentwurf für eine Senatsvorlage, der der taz vorliegt – am 27. April soll die Landesregierung die endgültige Antwort an die Fraktionen von SPD und CDU abnicken.
In dem Antwortentwurf des Senats, einem vom Finanzressort vorgelegten, äußerst voluminösen Kompendium, heißt es einleitend in trockenster Bürokraten-Schreibe: „Es ist festzustellen, dass die Bedeutung und Zahl der Beteiligungen in den vergangenen Jahren angestiegen ist.“ Hintergrund sei die Verwaltungsreform mit dem Ziel, „öffentliche Aufgaben transparenter, leistungsstärker und kostengünstiger zu erbringen“. Die „formale Ausgliederung eines öffentlichen Bereichs auf eine juristische Person privaten Rechts“ erweise sich, so heißt es weiter, „als effektive und effiziente Form der Aufgabenerfüllung“.
Was allerdings die konkreten Fragen der Fraktionen angeht, bleibt das Papier vage und spielt auf Zeit: „Ein Produktivitäts- bzw. Personal- und Sachkostenvergleich zwischen den Gesellschaften und der Verwaltung ist zur Zeit noch nicht möglich.“ Eine Aufstellung der Personal- und Sachkosten für die Wahrnehmung der Aufgaben etwa sei „nur mit Hilfe einer Kosten- und Leistungsrechnung möglich, die in der Verwaltung bei Gründung der Gesellschaften nicht vorhanden war und zur Zeit in den Verwaltungen aufgebaut wird“.
Auch ein Vergleich der Geschäftsführergehälter in den Gesellschaften mit den vorherigen Ausgaben innerhalb der Verwaltungsstuktur sei „in der Regel nicht möglich, da die Geschäftsführeraufgaben nicht mit den Aufgaben innerhalb der Verwaltung vergleichbar sind“ –
mittlerweile seien nämlich auch „leistungsbezogene Tantiemen“ Bestandteil des Gehalts.
Vor allem SPD-Fraktionschef Jens Böhrnsen hatte sich in letzter Zeit auf die Fahnen geschrieben, Outsourcing à la Bremen kritisch zu durchleuchten. „Die SPD will die Frage, in welcher Rechtsform öffentliche Aufgaben erledigt werden, nicht ideologisch beantworten“, sagt Böhrnsen gerne. Sieht ganz so aus, als ließe sich die Frage in nächster Zeit überhaupt noch nicht beantworten. Markus Jox