: Max Strauß darf in Raten zahlen
Das Urteil stand längst fest: In einem schnellen Prozess wird der Sohn von Franz Josef Strauß in München wegen Beihilfe zum Betrug zu 300.000 Euro Geldstrafe verurteilt
MÜNCHEN taz ■ Ein schönes Bild. Einträchtig wie bei einer Familienfeier posierten der Angeklagte Max Strauß, seine Verteidiger Wolfgang Dingfelder und Andreas von Mariassy und Staatsanwalt Klaus Ruhland noch fünf Minuten vor Prozessbeginn für die Fotografen. So entspannt sieht man dem Ende eines Strafprozesses, bei dem es um Anlagebetrügereien in beinahe dreistelliger Millionenhöhe geht, entgegen, wenn dessen Ausgang ohnehin feststeht.
Zweieinhalb Stunden nach dem Familienfoto im Münchner Landgericht wird Richter Wolf-Stefan Wiegand verkünden, was jeder der Beteiligten längst weiß: Max Strauß wird zu 300.000 Euro Geldstrafe verurteilt, die er in Monatsraten von 15.000 Euro bezahlen darf. Dabei hätten die Vorwürfe auch Schlimmeres für ihn befürchten lassen.
Als Rechtsanwalt und Berater der Anlagefirma Wabag in München-Oberhaching sollte Strauß zwischen 1995 und 1999 laut Anklage in mindestens drei Fällen wissentlich Beihilfe zum Betrug geleistet haben. Das Unternehmen, dessen Gründer bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, gaukelte Investoren vor, mit Recyclinganlagen enorme Renditen erwirtschaften zu können. Die meisten Werke wurden jedoch nie gebaut, knapp 75 Millionen Euro an Anlegerkapital verschwanden ebenso im Orkus wie gut 20 Millionen Euro an Fördermitteln und Krediten.
Fraglich war, wieweit Max Strauß über die betrügerischen Machenschaften der Firmengruppe Bescheid wusste. Zwar hatten seine Anwälte lange argumentiert, ihr Mandant sei wegen einer beginnenden psychischen Erkrankung nur vermindert schuldfähig, habe das Firmengeflecht nie überblickt und wenig Einblicke in das tatsächliche Geschäftsgebaren bekommen. Doch die Anklageschrift listete Begebenheiten und Schriftwechsel auf, die belegten, dass Strauß bereits sehr früh auf die falschen Angaben in Prospekten aufmerksam wurde und sich dennoch sehr aktiv als Redner und Strippenzieher engagierte.
Somit, fasste der Staatsanwalt zusammen, „nahm er billigend in Kauf, dass Anleger um ihr Geld gebracht wurden.“ Zu den Initiatoren des Betrugs sei er aber nicht zu zählen. Den gesamten Ablauf der Verhandlung vor dem Landgericht konnte man bereits am Freitagmorgen minutiös in der örtlichen Abendzeitung nachlesen. Verteidiger Dingfelder hatte über jenen Deal geplaudert, den er mit Staatsanwaltschaft und Gericht vorab ausgehandelt hatte. Demnach musste sich Staatsanwalt Ruhland zunächst anderthalb Stunden lang mit der Verlesung der Anklageschrift abmühen, womit er noch gut wegkam, denn erst war Strauß in neun statt nur in drei Fällen angeklagt.
Danach folgte sofort und entsprechend strafmildernd ein Geständnis von Strauß und das Plädoyer Dingfelders, bei der Strafzumessung doch das „Lebensdrama“ von Max Strauß zu berücksichtigen, der zeit seines Lebens mit der Bürde seines Namens und den damit verbundenen Erwartungen überfordert gewesen sei – was sich auch auf sein geschäftliches Handeln ausgewirkt habe.
Richter Wiegand verkündete abschließend das wenig überraschende Urteil, allerdings nicht ohne Max Strauß im Hinblick auf dessen zurzeit – und mit ungewisserem Ausgang – laufenden Steuerprozess in Augsburg maliziös mit auf den Weg zu geben, „dass zu späte Geständnisse an Wert verlieren können. Lassen Sie sich das durch den Kopf gehen.“ JÖRG SCHALLENBERG