obergerichte
: Es geht nur im Konsens

Der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg, vier Obergerichte zu installieren, ist wie Wasser auf die Mühlen der geplanten Länderehe. Könnte man jedenfalls meinen, bilden doch die Rechtsinstitutionen – verteilt auf Berlin, Potsdam und in Cottbus – eine erste konkrete Messlatte in der Zusammenarbeit der beiden Länder. Und was noch viel wichtiger ist, die Gerichte sind ein Symbol für den Fortschritt in den Bemühungen der Länderfusion, endlich mit gemeinsamen Projekten ernst zu machen.

Kommentar von R0LF LAUTENSCHLÄGER

Die angekündigte Blockade der Union, in den Berliner und Potsdamer Parlamenten den Staatsvertrag platzen zu lassen, macht die CDU als selbst ernannten Fusionsmotor unglaubwürdig. Wie weiland die Brandenburger PDS widersetzt sich die CDU der Bildung der gemeinsamen Zukunft. Scheinheilig kommen alle Vorhaltungen von einst gegen die Mahner der Länderehe daher, nur weil den hauptstädtischen und märkischen Christdemokraten der Standort in der Lausitz nicht in den Kram passt. Kleingeistigkeit ist nur ein harmloses Schimpfwort, was einem dazu einfällt.

Das Beispiel der angedrohten Gerichtsblockade zeigt aber ein weit größeres Problemfeld bei der geplanten Länderehe auf: Geht nämlich nichts im Konsens, geht nichts im Sinne einer „gemeinsamen“ Länderehe – geht gar nichts. Wie schon 1996 der Mangel an politischer Überzeugungskraft die Fusion verhinderte, bringt nun die sture Haltung des rot-roten Senats auf der einen und die noch sturere Haltung der Union auf der anderen Seite das Gerichtsprojekt zum Scheitern. Schon lange haben SPD und PDS gewusst, dass Cottbus für die CDU als „unverhandelbar“ gilt. Dabei ist man geblieben. Dagegen haben Wowereit und Platzeck nun gewettet, mit dem Risiko zu verlieren. Gedient ist damit keinem, am wenigsten der notwendigen Fusion.