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Archiv-Artikel

„Kalif von Köln“ klagt gegen Köln

KÖLN dpa ■ Der Islamistenführer Metin Kaplan hat sich gerichtlich gegen seine sofortige Ausweisung und seine Aufenthaltsauflagen gewehrt. Beim Kölner Verwaltungsgericht seien zwei Verfahren gegen die Stadt Köln anhängig, teilte das Gericht gestern mit. Der als „Kalif von Köln“ bekannt gewordene Türke wende sich gegen die sofortige Ausweisung, die Köln am 2. Juni angeordnet hatte. Zudem klage Kaplan gegen die Auflagen, die gegen ihn verfügt worden waren. Unter anderem darf er die Stadt Köln nicht verlassen. Eine weitere Auflage erfüllte Kaplan gestern: Er habe sich wie verlangt bei der Polizei gemeldet. Kaplan hatte bis März eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen eines Mordaufrufs verbüßt. Anschließend war er in Auslieferungshaft genommen worden. Im Mai wurde er aus der Haft entlassen, weil das OLG Düsseldorf seine Auslieferung an die Türkei als unzulässig verworfen hatte. Vor dem Gericht sind noch zwei ältere Verfahren Kaplans anhängig: So klagt er gegen die Aberkennung seines Asyl-Status und gegen eine ältere Abschiebungsverfügung.