Tödliche Abschiebehaft

Nach dem kürzlich bekannt gewordenen Selbstmord eines Kurden im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis berichtete der Hamburger Flüchtlingsrat gestern vom Suizidversuch eines weiteren Mannes in Abschiebehaft. Den Helfern zufolge versuchte am 13. April ein Togolese in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel, sich die Kehle durchzuschneiden. „Die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich“, beschwichtigte Justizbehördensprecher Ingo Wolfram auf Anfrage. Zwei Tage zuvor hatte die Behörde unter Senator Roger Kusch (CDU) in einer Pressemitteilung den Selbstmord eines Abschiebegefangenen eingeräumt: Am 11. April hatte sich ein Albaner im selben Knast erhängt. Jüngstes Opfer ist ein Kurde, der sich am 19. April am Holstenglacis strangulierte (taz berichtete).

Der Flüchtlingsrat erneuerte seine Kritik an der Unterbringung der Abschiebehäftlinge in der JVA. Im November war der Abschiebeknast Glasmoor nördlich der Stadt geschlossen worden, die Insassen wurden nach Fuhlsbüttel verlegt. Dies bedeute eine „erhebliche Verschärfung der Haftbedingungen“, warnt der Flüchtlingsrat. Die Justizbehörde sieht indes „keine Veränderung der Lebensumstände“. Auch bei der Zahl der Selbstmorde gebe es „keine signifikante Steigerung“. wei