: Bestätigung auf ganzer Linie
Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sehen sich Befürworter und Gegner der Studiengebühren als Gewinner. Aktionsbündnis gegen Gebühren: „2:0 gegen die Landesregierung“
VON ELMAR KOK
Das Verwaltungsgericht Köln hat vier Eilverfahren zu den seit diesem Semester eingeführten Studiengebühren entschieden. Das Gericht erklärte gestern zudem in einer Pressemitteilung Studiengebühren grundsätzlich für rechtmäßig.
Das freut Thomas Breustedt, Sprecher des NRW-Wissenschaftsministeriums. „Ein weiteres Landesgericht bestätigt die Linie des NRW-Wissenschaftsministeriums“, sagte Breustedt der taz. Im großen und ganzen sei man mit den Entscheidungen des Gerichts sehr zufrieden, so Breustedt. In drei Beschlüssen hatte das Gericht Anträge auf Gewährung Rechtsschutzes von drei Kölner StudentInnen zurückgewiesen. Die Begründung des Gerichts lautet, die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudenten sei keine Einschränkung des Grundrechts auf Ausbildungsfreiheit. Der Vertrauensschutz, auf den sich die KlägerInnen beriefen, sei durch das Gewähren von Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen nicht verletzt worden, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Klemens Himpele vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (abs) sagt dazu: „Selbst in der FDP hat bis zum Jahre 2002 niemand von Studiengebühren gesprochen.“ Die damalige NRW-Bildungsministerin Gabriele Behler (SPD) hatte gesagt: „Studiengebühren sind kein geeignetes Mittel, um die Studienzeiten zu verkürzen.“ Zudem sei es vorher 30 Jahre lang möglich gewesen, in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei zu studieren. Dennoch hat Himpeles Bündnis vor dem Kölner Gericht einen Erfolg verbuchen können: Das Gericht gab einem Antrag einer Musterklägerin des abs statt. Die Klägerin hatte vor Einführung der Studiengebühren- und kontenregelung im zweiten Semester ihr Studienfach gewechselt und sollte Gebühren bezahlen. Die zwei Semester dürfen nun nicht zur Berechnung herangezogen werden. „Damit steht es 2:0 für uns gegen die Landesregierung“, sagt Himpele. Das Bündnis habe bisher alle seine Verfahren gewonnen, die anderen Entscheide in Köln seien private Verfahren gewesen, sagt er.
Unterdessen wächst der Druck auf die Studentenwerke, die wegen der hohen Abbrecher-Quote finanzielle Ausfälle haben. Landesweit werden den Unis 12 Prozent der Studierenden verloren gehen, schätzt Ministeriumssprecher Breustedt. Daher plane die Landesregierung parallel die Novelle des Studentenwerkgesetzes. Die Einrichtungen sollen bessere Möglichkeiten bekommen, selbst Geld zu verdienen. „Die brauchen mehr betriebswirtschaftliche Eigenständigkeit“, so Breustedt. Beispielsweise könnten sie zukünftig Uni-Tagungen mit einem Catering-Service beliefern.