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Archiv-Artikel

Ministerium schützt Justiz

NRW-Justizministerium weist Dienstaufsichtsbeschwerde eines frei gesprochenen Journalisten aus Essen ab

Von TEI

RUHR taz ■ Das NRW-Justizministerium hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Essener Journalisten Dirk Hämmerling abgewiesen. Der Radioreporter hatte sich bei der Behörde über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Essen beschwert. Hämmerling wirft den Strafverfolgern rechtsstaatswidrige Ermittlungen vor. In einem Schreiben, das der taz vorliegt, schrieb das Justizministerium jetzt an Hämmerling: „Nach ständiger Rechtssprechung stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts dar.“

Vor zwei Jahren stürmten Polizeibeamte die Wohnung des investigativen Reporters. Sein Arbeitsmaterial wurde beschlagnahmt, die Staatsanwaltschaft brachte äußerst konstruierte Anklagepunkte vor. Angeblich soll Hämmerling Graffitisprayer über einen drohenden Polizeieinsatz informiert haben. Während die jungen Wandmaler gar nicht angeklagt wurden, kam Hämmerling vor den Kadi. Der Vorwurf: versuchte Strafvereitelung für eine Straftat, die gar nicht passiert ist. Ende November 2002 wurde er vom Amtsgericht Essen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Nach monatelangem Rechtsstreit war der Journalist Dirk Hämmerling im Dezember 2003 vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Hamm hatte Urteile der Essener Richter verworfen (3 Ss 625/03). In der Urteilsbegründung hatten die Oberlandesrichter die Essener Justiz scharf gerügt. „Eine Strafvereitelung setzt voraus, dass ein anderer wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird“, belehrte das Gericht die Kollegen. Nach Ablehnung seiner Beschwerde will sich Hämmerling jetzt an den Landtags-Petitionsausschuss wenden. TEI