: Was der Patient verfügt, ist für Ärzte bindend
Bundesärztekammer legt neue Richtlinien zur Sterbebegleitung vor: Der Wille des Patienten bei Behandlung gilt
BERLIN taz ■ Die Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt „bindend“. Dies erklärten führende Vertreter der deutschen Ärzteschaft gestern bei der Vorstellung der neuen „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“. In diesen Grundsätzen werde die Patientenverfügung als der schriftlich niedergelegte Wille des Patienten aufgewertet, erklärte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe.
Damit reagiert die Bundesärztekammer auf politische Bestrebungen, die Gültigkeit der Patientenverfügung per Gesetz zu festigen. Ein Vorwurf lautet dabei oft, Ärzte nähmen den Willen der Patienten nicht ernst genug. In der Vergangenheit war es auch durch Gerichtsurteile nicht zu klären, ob Ärzte sich immer an den erklärten Willen des Patienten halten müssen, wenn dieser etwa für den Fall eines Wachkomas keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht. Der Vorsitzende des Ethik-Ausschusses der Bundesärztekammer, Eggert Beleites, sagte: „Ich plädiere dafür, dass jeder eine Patientenverfügung verfasst.“ Auch sollte jeder einen Bevollmächtigten ernennen, der seine Interessen vertritt, wenn er einen eigenen Willen nicht mehr äußern kann.
UWI
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