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Archiv-Artikel

Simbabwe macht mit Söldnern langen Prozess

70 frühere Apartheidsoldaten, in Simbabwe wegen Putschversuchs in Äquatorialguinea in Haft, kommen vor Gericht

HARARE taz ■ Die siebzig Söldner, die seit Anfang März in Simbabwe wegen eines angeblichen Putschversuchs in Äquatorialguinea festgehalten werden, kommen in Simbabwe vor Gericht. Ein simbabwischer Richter lehnte am Mittwoch im Hochsicherheitsgefängnis Chikurubi die Freilassung der Männer aus Südafrika, Angola, Namibia, Kongo und Simbabwe ab. Am 26. Mai soll ein Prozesstermin festgelegt werden.

Die Söldner, zumeist Veteranen der südafrikanischen Apartheidarmee, waren am 7. März auf dem Flughafen der simbabwischen Hauptstadt Harare festgenommen worden, kurz bevor sie ein bei Simbabwes staatlicher Rüstungsschmiede ZDI gekauftes Waffenarsenal an Bord ihres Flugzeuges laden konnten. Die Festgenommenen sagten, sie seien auf dem Weg in den Kongo gewesen, um Bergwerke zu schützen. Die simbabwische Regierung sagte, das Team sei auf dem Weg nach Äquatorialguinea gewesen, um dort die Regierung zu stürzen. Auf dem ölreichen Inselstaat Äquatorialguinea war zuvor ein weiteres Söldnerteam aufgegriffen worden.

Simbabwe hat die Söldner nicht an Äquatorialguinea ausgeliefert, obwohl die dortige Regierung dies gefordert hat. „Die Männer müssen erst vor Gericht, und falls sie verurteilt werden, liegt die Entscheidung beim Justizminister“, erklärt Simbabwes Innenminister Kembo Mohadi dazu. Simbabwe hat mit Äquatorialguinea erst vor kurzem ein Auslieferungsabkommen unterzeichnet. Sollten die Söldner in Simbabwe schuldig gesprochen werden, könnten sie also nach Äquatorialguinea kommen und dort wegen Hochverrats vor Gericht gestellt werden. Dann droht ihnen die Todesstrafe.

In Simbabwe wird den 70 Bruch der Sicherheitsgesetze, illegale Einreise und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen. Ein Rechtsanwalt, der nicht genannt werden will, glaubt jedoch nicht, dass dies ausreicht. Illegale Einreise liege nicht vor, da die Söldner zum Zeitpunkt ihrer Festnahme das Flugzeug noch gar nicht verlassen hatten, sagt er. Der Anklagepunkt des illegalen Waffenbesitzes sei ebenfalls gegenstandslos, da die Söldner zum Zeitpunkt ihrer Festnahme noch nicht Besitz von den fraglichen Waffen genommen hatten.

Verkompliziert wird die Affäre dadurch, dass die meisten der Söldner Südafrikaner sind und Südafrika, das seit kurzem ein Gesetz gegen Söldner hat, sie gerne selbst vor Gericht stellen würde. Der südafrikanische Botschafter in Simbabwe hat die Häftlinge jedoch nicht einmal besuchen dürfen. Es heißt, er sei strikt dagegen, dass Südafrikaner zum Tode verurteilt und erhängt werden – wegen eines Putsches, der gar nicht stattfand.

GODFREY KARORO