: Union sorgt für Flaute bei Windenergie
Bundesrat verweist Gesetzesnovelle zur erneuerbaren Energie in den Vermittlungsausschuss. Geplanter StartterminAnfang Juni ist damit nicht mehr zu halten. Doch auch die Industrie könnte die Verzögerung teuer zu stehen kommen
AUS BERLINBERNWARD JANZING
Die Entscheidung war absehbar, und dennoch ist sie für Anhänger der erneuerbaren Energien ärgerlich: Mit den Stimmen der unionsregierten Länder hat der Bundesrat gestern die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Zwar kann die Opposition das Gesetz nicht verhindern, weil es nicht zustimmungspflichtig ist. Aber sie kann es mit ihrem Veto weiter verzögern.
Mit der gestrigen Ablehnung ist der Termin 1. Juni, zu dem das Gesetz in Kraft treten sollte, nicht mehr zu halten. Gleich in mehreren Punkten versucht die Opposition an dem Gesetz zu sägen. So wollen speziell die Länder Bayern und Baden-Württemberg den Ausbau der Windkraft im Binnenland stoppen. Dies soll geschehen, indem mäßige Binnenlandstandorte aus dem Gesetz heraus gekegelt werden. Zugleich stellt eine Unionsmehrheit generell den Vorrang der erneuerbaren Energien bei der Netzeinspeisung in Frage. Und sie lehnt das im EEG definierte Ziel ab, bis im Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix in Deutschland auf 20 Prozent zu erhöhen. „Die Mehrheit des Bundesrats will damit offensichtlich keinen Ausbau der erneuerbaren Energien mehr nach 2010“, kommentiert Hans-Josef Fell, Energieexperte der Bundestagsgrünen.
Verärgert reagierten gestern die Branchenverbände. „Jetzt fehlt schon wieder die Investitionssicherheit“, sagte Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes Windenergie. Besonders die Biogasbranche ist sauer: Der Bundesrat wolle mit seiner Verzögerung „die Biogasbranche auf das Abstellgleis schieben“, heißt es beim Fachverband Biogas.
Auch für Johannes Lackmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, ist die Entscheidung der Opposition „völlig unverständlich“. Denn gerade der Bioenergie, deren Nutzer – oftmals Landwirte – klassische Unionsklientel sind, würden „aus parteitaktischen Gründen Knüppel zwischen die Beine geworfen“.
Die Novelle des erfolgreichen Gesetzes, das im Ausland schon einige Nachahmer gefunden hat, wird nach der Verweigerung von Union und FDP nochmals durch die parlamentarischen Mühlen geschickt. Ob das Gesetz am 26. Mai auf der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses behandelt wird, ist noch offen. Die Koalition jedenfalls drängt: „Wir werden keine Kompromisse schließen, die das Gesetz weiter verzögern“, sagte Fell gestern.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) äußerte sich unterdessen optimistisch, das EEG am 9. Juli im Bundestag mit der einfachen Mehrheit der Regierungsfraktionen doch noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen – möglicherweise sogar unverändert.
Sollte die Verabschiedung vor der Sommerpause nicht gelingen, könnten neben den Unternehmen der Regenerativ-Energie-Branche auch die großen Stromverbraucher im Land Probleme bekommen. Denn die Härtefallklausel, die energieintensive Betriebe von den Mehrkosten des EEG zum großen Teil entlastet, läuft zum 30. Juni aus. Tritt nicht spätestens im August das neue EEG in Kraft, so haben die Unternehmen keine Rechtsgrundlage, um für das kommende Jahr die Reduktion der Umlage zu beantragen.