: Erwiesen unwahr
Leukämiestudie zum AKW Krümmel: Kieler FDP darf Wissenschaftler keine Gefälligkeitsgutachten unterstellen
taz ■ Der Ruf des Bremer Epidemiologen Prof. Eberhard Greiser (Foto) ist wiederhergestellt, der des FDP-Fraktionschefs in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, ramponiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat jetzt den Liberalen mehrere ehrenrührige Behauptungen über Greiser untersagt.
Der Leiter des „Bremer Instituts für Präventivforschung und Sozialmedizin“ (BIPS) hatte 1997 im Auftrag der rot-grünen Landesregierung in Kiel eine Untersuchung über gehäufte Leukämie-Erkrankungen im Umfeld des AKW Krümmel bei Geesthacht erstellt. Daraufhin hatte die FDP Greiser unterstellt, bei ihm könne man „Studien in Auftrag geben, deren Ergebnisse schon vor Vertragsunterzeichung“ feststünden. Weiter hieß es in der Pressemitteilung: „Die Glaubwürdigkeit der Politiker, die sich Wissenschaftler mit dem Geld der Steuerzahler kaufen, und der Wissenschaft, die sich kaufen lässt, geht zu Bruch.“ Gegen diesen „ungeheuerlichen Vorwurf“ klagte der Bremer Wissenschaftler durch mehrere Instanzen und errang Teilerfolge. Anfang des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht ihm in vollem Umfang Recht gegeben. Die FDP habe eine „mit erwiesen unwahren Behauptungen vermengte Meinung“ publiziert. Dies würde Greisers “gesellschaftliches Ansehen mindern“, urteilte das Gericht und verwies den Fall an das OLG Schleswig zurück. Dessen 1. Zivilsenat beschied nun in letzter Instanz der FDP-Fraktion, sie hätte besser geschwiegen und solle dies künftig tun. Anderenfalls droht das OLG mit einem „Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten“. smv