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Archiv-Artikel

Schlaf auf Schotter

Gericht stellt Bußgeldverfahren gegen Atomkraftgegner ein. Übernachten auf Gleisen ist nicht unbedingt verboten

Von jan

Hannover taz ■ Wer es sich mit dem Schlafsack auf einer gesperrten Eisenbahnstrecke gemütlich macht, muss nicht in jedem Fall mit einer Verurteilung rechnen. Das Amtsgericht Hannover stellte jetzt ein Bußgeldverfahren gegen sechs AtomkraftgegnerInnen ein: Deren „Nacht im Gleisbett“ auf einer Bahnstrecke bei Pisselberg im Wendland stelle nur einen „geringfügigen Verstoß“ gegen die Eisenbahnbetriebsordnung dar. Zum einen hatten die Organisatoren nämlich die Versammlung auf den Gleisen angemeldet, und das Ordnungsamt hatte keine Einwände dagegen geltend gemacht. Zum anderen war der Streckenabschnitt wegen Gleisbauarbeiten für den Zugverkehr mehrere Wochen gesperrt. Eine Gefährdung von Personen konnte das Gericht daher nicht erkennen.

Bedeutung erlangt die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover im Hinblick auf die nächsten Castortransporte ins Wendland. Die heiß umkämpfte Strecke zwischen Lüneburg und Dannenberg etwa wird im Vorfeld des Atomtransports regelmäßig für den normalen Zugverkehr gesperrt. „Ich denke, dass die Entscheidung des Richters Mut macht und sich beim nächsten Castortransport wieder mehr Menschen auf die Schiene trauen“, sagt Marie Dinkgrefe, eine der sechs Angeklagten. jan