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Archiv-Artikel

Geld gegen Freizeit

Gewerkschaften und Berliner Senat legen Tarifstreit im öffentlichen Dienst bei: Weniger Arbeit und weniger Lohn

BERLIN dpa ■ Im öffentlichen Dienst Berlins müssen sich die rund 100.000 Arbeiter und Angestellten auf ein geringeres Einkommen einstellen, für das sie im Ausgleich mehr Freizeit erhalten. Auf diese Sonderregelung im Tarifvertrag für das hoch verschuldete Land einigten sich der rot-rote Senat und die Gewerkschaften Dienstagnacht.

Dank der Klausel konnte Berlin mit sechsmonatiger Verzögerung wie von den Gewerkschaften gefordert den bundesweiten Abschluss mit Tarifsteigerungen von insgesamt 4,4 Prozent bis 2005 übernehmen. Das Land Berlin war zuvor extra aus den Arbeitgeberverbänden ausgestiegen, um das zu verhindern. Für die Laufzeit des Vertrages bis Ende 2009 gibt das Land eine Beschäftigungsgarantie.

Nach dem Tarifvertrag wird die Arbeitszeit vom 1. August an sozial gestaffelt um 8 bis 12 Prozent ohne Lohnausgleich gesenkt. Regulär gilt für alle eine Wochenarbeitszeit von 37 Stunden, was zugleich eine Ost-West-Angleichung bedeutet. Bisher arbeiteten die Ost-Beschäftigten 1,5 Stunden mehr. Zum Ausgleich erhalten die Beschäftigten 2003 einen freien und vom kommenden Jahr an zwei freie Tage.

Auch der Bund will bei seinen Arbeitern und Angestellten die Sonderzahlungen kürzen. Wie bei den Bundesbeamten strebt er im Tarifbereich eine komplette Streichung des Urlaubsgeldes und eine Kürzung des Weihnachtsgeldes an. Die Kürzungen kann der Bund aber nicht selbst festlegen, sondern nur über Tarifvereinbarungen erreichen.