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Archiv-Artikel

Union will Akten-Freigabe

Vor Kanzlervernehmung im Ausschuss „Wahlbetrug“ fordern CDU/CSU Einsicht in vertrauliche Akten

BERLIN dpa ■ Kurz vor der Vernehmung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) als letztem Zeugen im Untersuchungsausschuss „Wahlbetrug“ hat die Union ultimativ die Freigabe von Kanzleramtsakten gefordert. Die als Verschlusssache eingestuften Akten müssten bis spätestens heute 15 Uhr herabgestuft werden, forderte Unions-Obmann Peter Altmaier gestern. Mit der Befragung des Kanzlers morgen Nachmittag will der Ausschuss die Beweisaufnahme nach sechs Monaten abschließen.

Wegen der Einstufung als „vs-vertraulich“ dürfen die Kanzleramtsakten Schröder nicht öffentlich und nur in geschlossener Sitzung vorgehalten werden. Altmaier bezeichnete dies als „rechtswidrig“ und bezog sich auf die Dissertation des SPD-Obmanns Dieter Wiefelspütz über das Untersuchungsausschussgesetz. Es sei letztlich zu erwarten, dass die Bundesregierung unter dem öffentlichen Druck die Akten „in letzter Minute“ herabstufe, sagte Altmaier weiter. Die Union wolle ihrerseits die Herabstufung nicht einklagen. In dem Fall würde die Vernehmung Schröders in Frage stehen. Der Kanzler dürfe aber nicht aus der Verpflichtung entlassen werden, vor dem Ausschuss auszusagen.

Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen von Union und FDP klären, ob Mitglieder der Bundesregierung vor der Bundestagswahl im September 2002 die wahre Lage der Haushalte und der Sozialkassen verschwiegen haben. In 32 Sitzungen seien rund 30 Zeugen vernommen und 187 Aktenordner mit etwa 40.000 Seiten gefüllt worden, sagte Altmaier.