Verdacht auf Kuhhandel

Verkauft Umweltminister Sander die Interessen Niedersachsens bei der Elbvertiefung? Die Grünen im Land argwöhnen, dass ein Vertrag über neue Zuständigkeiten an Elbe und dem Nebenfluss Oste Fakten schafft

Geht es CDU und FDP bei ihren Beschwörungen der Deichsicherheit angesichts der drohenden Elbvertiefung eigentlich nur um ein paar Millionen Euro? Der Entwurf eines Vertrages zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Land Niedersachsen und den Deichverbänden weckt bei Umweltverbänden, und Opposition den Verdacht auf einen üblen Kuhhandel: Der Vertrag bedeute ein indirektes Absegnen der Elbvertiefung, ja damit werde die Zustimmung von Land und Deichverbänden erschummelt. „Verkauft die Landesregierung die Interessen Niedersachsens an der Elbe?“, wollte die Grüne Elke Twesten am Donnerstag per dringlicher Anfrage im Landtag wissen.

Twesten befürchtet einen „engen Zusammenhang“ zwischen dem vereinbarten Zuständigkeitstausch von Land und Bund und einem möglichen Einvernehmen Niedersachsens im Rahmen des kommenden Planfeststellungsverfahrens. „Mit der Unterschrift des Landes unter diesen Vertrag erfolgt faktisch die Zustimmung zur beantragten Fahrrinnenanpassung“, sagte Twesten.

Der Fluss soll für Riesen-Containerschiffe auf 14,50 Meter vertieft werden, dabei soll für Schäden am Ufer künftig stärker das Verursacherprinzip gelten. Für Unterhalt und Reparatur des bis zu anderthalb Kilometer breiten Deichvorlands der Bundeswasserstraße soll künftig eine Behörde des Bundes zuständig sein. Im Gegenzug erklärte sich das Land bereit, die Unterhaltungskosten am von Sportbooten beschipperten Nebenflüsschen Oste zu übernehmen. Bislang zahlte Niedersachsen 70 Prozent der Reparaturkosten für den unteren Teil der Elbdeiche, der Bund den Rest.

Nach der vergangenen Elbvertiefung 1999 hatten die Ufer durch die Bugwellen dicker Pötte besonders stark gelitten. Laut Minister Sander bringt die Instandhaltung jährliche Kosten „im zweistelligen Millionenbereich“ mit sich. Der Vertrag regele jedoch nur die Uferunterhaltung, für die Deiche selbst bleibe weiter das Land zuständig.

Gleichzeitig betonte Sander, die Sicherheit der Deiche habe für das Land weiter Vorrang. Ein Einvernehmen werde nur erteilt, „wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass sich für die im Schutz der Deiche lebende Bevölkerung durch die Elbvertiefung keine Risiken ergeben“. Auch mit dem Kontrakt lasse man sich bei der Planfeststellung für die Vertiefung den Schneid nicht abkaufen.

Natürlich musste Sander einräumen, dass der Vertrag bei der Zustimmung zum Elbebaggern wenigstens zu berücksichtigen sein werde. Auch für die Deichverbände habe er eine Art „psychologische Wirkung“ – sie dürften also eher auf Protest gegen die Elbvertiefung verzichten.

KAI SCHÖNEBERG